Veröffentlichungspflichten
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der unterschiedlichen Veröffentlichungspflichten der Stadtwerke Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG. GmbH.
EEG, EnWG, KWKG, StromNEV und StromNZV verpflichten zur Veröffentlichung der nachfolgenden Daten.
EnWG §18 (1) Netzanschlussbedingungen
EnWG §18 (1) Netzanschlussbedingungen
Bedingungen Netzanschluss Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss für Letztverbraucher in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher Netzanschlussvertrag Niederspannung
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung
EnWG §19 (1) (2) (3) technische Mindestanforderungen
EnWG §19 (1) (2) (3) technische Mindestanforderungen
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetz Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an Elektrizitätsversorgungsnetze.
EnWG §20 (1) S3
EnWG §20 (1) S3
Mindestinhalte:
allgemeine Bedingungen für die Netznutzung technische Bedingungen für die Netznutzung Veröffentlichung sonstiger erforderlicher Informationen nach § 20
Abs.1S. 3 EnWG Musterverträge (Netznutzungsvertrag, Lieferantenrahmenvertrag) Preisblätter nach Maßgabe der Anlage1 Nr. 1 a) - e)
Siehe: Netzanschluss und entgelte
EnWG §36 (2) Grundversorgung
EnWG §36 (2) Grundversorgung
StromNZV §15 (4) (5) Netzengpässe
StromNZV §15 (4) (5) Netzengpässe
Engpassmanagement bei Netzengpässen:
Technisch verfügbare Gesamtkapazität des betroffenen Abschnitts, in Richtung des vorgelagerten Netzes oder in Richtung des nachgelagerten Netzes, Zeitpunkt und Dauer des Engpasses, aufgesplittet nach einzelnen Engpassstellen. Diese Veröffentlichungspflicht greift für Unternehmen, in deren Netz ein Netzengpass aufgetreten ist, zurzeit vorhanden ist oder es absehbar ist, dass ein Netzengpass auftreten wird.
StromNZV §17 Energiemengen und Lastgänge
StromNZV §17 Energiemengen und Lastgänge
Lastverläufe, Summe der Netzverluste, Lastgangdaten,Summenlast Fahrplanprognosen (entfällt, zur Zeit verwendet die Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG. das synthetische Lastprofilverfahren),
Jahresabreit und Höchstlast, Einspeisungen, Verlustenergie.
Energiemengen und Lastgaenge -Differenzbilanzkreis
Energiemengen und Lastgaenge -Einspeiselastgaenge
Energiemengen und Lastgaenge -Netzebenenabsuetze
Energiemengen und Lastgaenge -Summenlast SLP
StromNEV §10 (2) Durchschnittsverluste
StromNEV §10 (2) Durchschnittsverluste
Je Netz- und Umspannebene ist die Höhe der Durchschnittsverluste des Vorjahres anzugeben. Die Durchschnittsverluste ergeben sich aus der Division von Netzverlusten (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 / § 17 Abs.2 Nr. 2 StromNZV) und der Einspeisung in die Netz- und Umspannebene (§ 17Abs. 1 Nr. 1 /§ 17 Abs. 2 Nr. 5 und 6 StromNZV).
Energiemengen und Lastgaenge -Verluste
StromNEV §10 (2) durchschnittliche Beschaffungskosten
StromNEV §10 (2) durchschnittliche Beschaffungskosten
30 StromNEV §10 (2)
Höhe der durchschnittlichen Beschaffungskosten in Ct/kWh des Vorjahres
Es sind die durchschnittlichen Beschaffungskosten des Vorjahres anzugeben. Die durchschnittlichen Beschaffungskosten ergeben sich aus der mengengewichteten Berechnung der Einzelpreise für Verlustenergie (§ 17 Abs. 1 Nr. 7 / § 17 Abs.2 Nr. 7 StromNZV).
StromNEV §27
NAV §4 (2)
NAV §4 (2)
Siehe: Netzanschluss und Entgelte
EEG §52 Einspeisung
EEG §52 Einspeisung
Siehe: Einspeisung
Weiterführende Links
unter
www.bdew.de
www.eex.com
www.dwd.de
www.edi-energy.de
www.bundesnetzagentur.de
finden Sie die Dokumente und Informationen welche nicht auf der Homepage der Stadtwerke Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG. GmbH veröffentlicht sind. Ein Teil dieser Dokumente und Informationen ist Bestandteil von kostenpflichtigen Angeboten.


