Grund- und Ersatzversorgung


Im Rahmen der Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG ist aktuell die Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG. laut Feststellung vom 01.07.2009 der Grundversorger in unserem Netzgebiet.

Die jeweils gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier.