Netzgebiet
Netzbeschreibung gemäß GasNZV §20 Abs. 1 lit. 1-4
Die Stadtwerke Neustadt betreiben in vielen Ortsteilen der Stadt Neustadt a. Rbge. ein Netz zur Versorgung von Endverbrauchern mit Erdgas. In den Ortsteilen Mardorf und Schneeren betreibt die Gasversorgung Westfalica ein Erdgasnetz. In den Ortsteilen Himmelreich, Lutter, Luttmersen und Mecklenhorst ist noch kein Versorgungsnetz vorhanden.
Dieses Netz besteht aus einem überlagerten Hochdrucknetz mit einem Nenndruck von 60 bar, 16 bar und 10 bar, das aus den Übergabestationen Neustadt - Hagen und Neustadt - Suttorf gespeist wird. Das Hochdrucknetz dient dem Transport zu den einzelnen Ortsteilen. Es ist als Strahlennetz ausgehend von den Übergabestationen ausgelegt, nur die Kernstadt ist von einem Hochdruckring umschlossen.
Dem Hochdrucknetz nachgelagert, ist ein Mitteldrucknetz, das mit 800 mbar betrieben wird. Es dient dem Transport innerhalb der Kernstadt und zwischen den Ortsteilen, wird aber auch als Verteilnetz in einigen Bereichen der Kernstadt und in den geschlossenen Ortschaften der Ortsteile verwendet. Je nach Struktur der Ortschaften ist es als Strahlennetz oder vermaschtes Ringnetz ausgebildet.
Das Netz in den Ortsteilen Laderholz und Bevensen wird aus der Übergabestelle "SW Neustadt Laderholz" in Mitteldruck gespeist.
In der Kernstadt ist dem Mitteldrucknetz ein Niederdrucknetz, das als Maschennetz ausgebildet ist, unterlagert.
Netzgebietskarte der Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH & Co.KG
Marktgebietszuordnung
Sämtliche Netzkoppelpunkte zu vorgelagerten Netzen sind dem Marktgebiet L-Gas 1 der aequamus GmbH zugeordnet. Damit sind alle an das Netz der Stadtwerke Neustadt a. Rbge. & Co. KG angeschlossenen Ausspeisestellen diesem Marktgebiet zugeordnet.
Eine Darstellung des Marktgebietes finden Sie unter folgendem Link: Marktgebiet L-Gas Nord
Um Neustadt in der Gasnetzkarte zu finden, benötigt man folgende Informationen: Es liegt nordwestlich von Hannover und dort nördlich von Garbsen. Im Westen und Norden wird es vom Steinhuder Meer und der Kreisgrenze zu Nienburg begrenzt, im Osten durch die Gemeinden Lindwedel und Wedemark
Grundversorgung nach EnWG
Nach § 36 Abs. ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006 den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen.
Feststellung des Grundversorgers
Am Stichtag 01.07.2009 wurde die überwiegende Zahl der Haushaltskunden Gas im Sinne von § 3 Ziff. 22 EnWG von den Stadtwerken Neustadt a. Rbge. versorgt.
Als Grundversorger für das Gasnetz der Stadtwerke Neustadt a. Rbge. zum Stichtag 01.07.2009 wird nach § 36 Abs. 2 EnWG die Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG festgestellt.


